Impfpflicht im Arbeitsverhältnis
Die Bundesregierung hat sich eindeutig darauf festgelegt, dass es eine gesetzliche Impfpflicht nicht geben wird. Begründet wird das mit der körperlichen Integrität. Eingriffe hierein bedürfen einer sehr hohen Rechtfertigung durch den Gesetzgeber. Die körperliche Unversehrtheit steht im Grundwertekanon des Grundgesetzes sehr weit oben. Ob das Thema nach den Bundestagswahlen oder wenn die Herdenimmunität nicht schnell genug kommt, anders beurteilt wird, bleibt abzuwarten. Wir wollen in diesem Beitrag auf die arbeitsrechtlichen Fragestellungen einer Impfpflicht eingehen.
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