Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung des GEIG
Mit Unterstützung der Mittelständischen Energiewirtschaft Deutschland hat der bft im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf „Gesetz zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes“ (GEIG) eine Stellungnahme veröffentlicht.
Zusammenfassung:
• Der Ladesäulenaufbau sollte sich am Fahrzeugbestand orientieren, um Wirtschaftlichkeit der Standorte zu gewährleisten
• Unterstützung für die Einbeziehung der Mittelstandsklausel, welche klarstellt, dass sich das Gesetz an Tankstellenbetreiber mit einem Minimum von 200 Tankstellen richtet
• Forderung nach Ausschluss von Partnerstandorten von der Umsetzungspflicht unter Anpassung der Preissetzungshoheit-Regelung und Berücksichtigung von Eigentums- und Pachtverhältnissen
• Notwendigkeit der Klarstellung der Mitwirkungspflicht
• Notwendigkeit der Berücksichtigung der Eigentumsrechte und Vermeidung von Eingriffen in das Eigentum der Grundstückseigentümer
• Notwendigkeit der Verlängerung bereits bewilligter Fördermittel bis 31.12.2027 und Einrichtung von Förderprogrammen für Netzanschlüsse
• Notwendigkeit der Konkretisierung und Anpassung der Härtefallregelung
• Notwendigkeit der Ausweitung der Flexibilität bei der Standortwahl
• Notwendigkeit der Verschiebung des Erfüllungszeitpunkts
• Notwendigkeit der Priorität für Netzanschlussbegehren von Tankstellenbetreibern durch Netzbetreiber
• Forderung nach realistischen Kostenschätzungen, die weit über 432 Millionen Euro hinausgehen
„Gerne nehmen wir Sie in unseren Presseverteiler auf. Bitte senden Sie uns hierzu einfach eine Mail an: cerffr@osg.qr”