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Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung des GEIG

Mit Unterstützung der Mittelständischen Energiewirtschaft Deutschland hat der bft im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf „Gesetz zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes“ (GEIG) eine Stellungnahme veröffentlicht.

Zusammenfassung: 

• Der Ladesäulenaufbau sollte sich am Fahrzeugbestand orientieren, um Wirtschaftlichkeit der Standorte zu gewährleisten 

• Unterstützung für die Einbeziehung der Mittelstandsklausel, welche klarstellt, dass sich das Gesetz an Tankstellenbetreiber mit einem Minimum von 200 Tankstellen richtet 

• Forderung nach Ausschluss von Partnerstandorten von der Umsetzungspflicht unter Anpassung der Preissetzungshoheit-Regelung und Berücksichtigung von Eigentums- und Pachtverhältnissen 

• Notwendigkeit der Klarstellung der Mitwirkungspflicht 

• Notwendigkeit der Berücksichtigung der Eigentumsrechte und Vermeidung von Eingriffen in das Eigentum der Grundstückseigentümer 

• Notwendigkeit der Verlängerung bereits bewilligter Fördermittel bis 31.12.2027 und Einrichtung von Förderprogrammen für Netzanschlüsse 

• Notwendigkeit der Konkretisierung und Anpassung der Härtefallregelung 

• Notwendigkeit der Ausweitung der Flexibilität bei der Standortwahl 

• Notwendigkeit der Verschiebung des Erfüllungszeitpunkts 

• Notwendigkeit der Priorität für Netzanschlussbegehren von Tankstellenbetreibern durch Netzbetreiber 

• Forderung nach realistischen Kostenschätzungen, die weit über 432 Millionen Euro hinausgehen 

Pressekontakt
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Daniel Kaddik
Geschäftsführer

„Gerne nehmen wir Sie in unseren Presseverteiler auf. Bitte senden Sie uns hierzu einfach eine Mail an: cerffr@osg.qr

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