MEW: Höhere THG-Quote nur mit E-Fuels erreichbar
Die Treibhausgasminderungsquote wird bis 2030 stärker angehoben als bisher geplant. Das neue Ziel von 25 Prozent ist aus Sicht unseres Dachverbands MEW nur mit nachhaltigen biogenen und synthetischen Kraftstoffen erreichbar.
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag (20. Mai 2021) den Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) angenommen. Im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung verschärft er nochmals das Ambitionsniveau. Demnach soll die THG-Quote bis 2030 schrittweise auf 25 Prozent statt wie bislang geplant auf 22 Prozent steigen. Aktuell liegt sie bei sechs Prozent. „Für die mittelständischen Mineralölunternehmen wird die Erfüllung der strengeren Treibhausgasminderungsquote eine gewaltige Kraftanstrengung. Sie wird jedoch unumgänglich, wenn wir die Klimaziele bis 2030 erreicht wollen“, betont Matthias Plötzke, Hauptgeschäftsführer der Mittelständischen Energiewirtschaft Deutschland (MEW).
Selbst ein schneller und deutlicher Anstieg der Anzahl von Elektrofahrzeugen auf deutschen Straßen wird allein nicht ausreichen, um die neuen Vorgaben zu erfüllen. Auch in der Bestandsflotte aus Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor braucht es Lösungen, die CO2-Emissionen zu reduzieren. „Nun wird umso deutlicher, dass die Kraftstoffseite dies leisten muss. Wir benötigen alle nachhaltigen biogenen und synthetischen Kraftstoffe sehr schnell“, fordert Plötzke. Bedauerlich sei es, dass die Höchstgrenze von nachweislich nachhaltigen Biokraftstoffen als eine der tragenden Säulen der CO2-Minderung in ihrem Anteil auf 4,4 Prozent abgesenkt wurde. Der MEW hatte den Erhalt des Status quo von 5,3 Prozent gefordert. „Wenn die Politik diese Möglichkeit zur CO2-Reduktion nicht bestmöglich ausschöpfen will, sollte sie endlich die Weichen für Investitionen in strombasierte Kraftstoffe eindeutig und unwiderruflich stellen“, sagt der MEW-Hauptgeschäftsführer. Denn nur mit einem schnellen Markthochlauf für E-Fuels seien die verschärften Vorgaben aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote erreichbar.
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