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HVO100 endlich auch in Deutschland für alle verfügbar

Bft begrüßt die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und kritisiert die Verzögerung

Berlin, 28.Mai 2024 - Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt können ab dem morgigen Tag auch in Deutschland endlich die neuen Dieselkraftstoffsorten XTL und B10 angeboten und getankt werden. Das bedeutet, dass der XTL-Kraftstoff HVO endlich auch in Reinform abgegeben werden kann. Der Bundesverband Freier Tankstellen und unabhängiger deutscher Mineralölhändler (bft) begrüßt ausdrücklich die Markteinführung der Kraftstoffsorten, die einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele darstellen, kritisiert aber gleichzeitig die stark verspätete Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

bft-Geschäftsführer Daniel Kaddik dazu: „Es ist unverständlich, warum die Veröffentlichung derart lang gedauert hat. Andere Gesetze, die auch am 22.3.2024 ebenfalls die Zustimmung im Bundesrat erhalten haben, wurden bereits Mitte April im Bundesgesetzblatt publiziert. Klimafreundliche Kraftstoffe anzubieten, sollte im Interesse aller Beteiligten sein und nicht unnötig blockiert werden! Endlich haben unsere Tankstellenunternehmen Rechtssicherheit und die Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, klimafreundlichen Diesel zu tanken.“

Der XTL-Kraftstoff HVO wird derzeit hauptsächlich aus biogenen Rest- und Abfallstoffen hergestellt. Dadurch lassen sich die Treibhausgasemissionen im Vergleich zur Nutzung rein fossilen Dieselkraftstoffs um bis zu 90 Prozent senken. Dabei ist der Kraftstoff prinzipiell für alle Dieselfahrzeugen nutzbar. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollten aber auf die XTL-Freigabe in ihrem Tankdeckel achten oder unser Freigabeliste prüfen: https://xtl-freigaben.de/efuel-today

Gleichzeitig erneuert Kaddik die Forderung, dass Benzin E5 nicht mehr gesetzlich von den Tankstellen vorgehalten werden muss. Damit wäre der Platz an den Zapfsäulen frei für HVO. Die Kraftstoffsorte Benzin E5 ist motortechnisch nicht mehr relevant und Deutschland bleibt hier bei einer europäischen Insellösung.

Zum Hintergrund: Grundlage für die Markteinführung der neuen Kraftstoffe ist die geänderte Verordnung über die Beschaffenheit und Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV), die am 22. März 2024 den Bundesrat passierte und heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

 

 

 

Pressekontakt
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Daniel Kaddik
Geschäftsführer

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