Erweiterung der Mengenmeldepflicht von Tankstellen gestrichen
Mitte Januar 2021 haben sich der Bundestag und der Bundesrat gegen eine Erweiterung von § 47k im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entschieden. Das geänderte GWB wird damit – wie von allen Verbänden der Mineralölbranche gefordert – keine Mengenmeldepflicht für Tankstellen enthalten.
Gemeinsam mit den anderen Verbänden der Mineralölbranche hat der Bundesverband Freier Tankstellen (bft) die Streichung der Mengenmeldepflicht von Tankstellen in der 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erreichen können. Der vor einem Jahr veröffentlichte Gesetzentwurf sah vor, dass die der Marktüberwachung durch die Markttransparenzstelle (MTS-K) unterworfenen Firmen ihre Verkaufsmenge im 15-Minuten-Takt dokumentieren und einmal in der Woche an die MTS-K senden. Dieses Vorgehen sollte zum einen die Aufgaben des Kartellamts (§ 19, 20 GWB) und der Monopolkommission erleichtern. Zum anderen wollte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die erhobenen Daten für statistische Zwecke nutzen.
Ebenso wie der Mineralölwirtschaftsverband (MWV) und Uniti – Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen kritisierte der bft in seiner Stellungnahme unter anderem den hohen finanziellen und technischen Umsetzungsaufwand für die Mitgliedsfirmen. Hinzu wäre ein enormer bürokratischer Aufwand für die Behörden und Unternehmen gekommen, der in keinem Verhältnis zum Mehrwert für die Verbraucher gestanden hätte. Zudem hätte aus Branchensicht eine solch detaillierte Erhebung sensibler Unternehmensdaten einen ganz erheblichen Eingriff in die unternehmerische Tätigkeit der Tankstellenbetreiber bedeutet.
„Die Änderung des § 47k GWB wäre weit über das gesetzlich notwendige und erforderliche Maß hinausgegangen und hätte nicht zu einem freieren und faireren Wettbewerb beigetragen. Deshalb sind wir froh, dass wir nach einem Jahr Einsatz am Ende doch die Mengenmeldepflicht für unsere Mitglieder vom Tisch haben“, kommentiert Stephan Zieger, Geschäftsführer des bft, die Entscheidung.
„Gerne nehmen wir Sie in unseren Presseverteiler auf. Bitte senden Sie uns hierzu einfach eine Mail an: cerffr@osg.qr”