Anpassung der 10. BImSchV: Doppel-Wumms für die Verkehrswende
Ein guter Tag für E-Fuels: Zum einen haben sich die Koalitionspartner auf Druck der FDP gestern darauf geeinigt, synthetische Kraftstoffe in Reinform zum Verkauf an öffentlichen Tankstellen zuzulassen. Zum anderen hat Bundesverkehrsminister Wissing angekündigt, dem ab 2035 in der EU geplanten Verbrenneraus in der Regulierung über die CO2-Flottengrenzwerte nur dann zuzustimmen, wenn die Kommission einen Gesetzgebungsvorschlag zur Zulassung von Verbrennern unter Einsatz von synthetischen Kraftstoffen über 2023 hinaus macht. Der Bundesverband freier Tankstellen (bft) begrüßt beide Entscheidungen ausdrücklich als richtigen Weg zur Erreichung der Klimaziele und als wichtige Schritte auf dem Weg zum Gelingen der Verkehrswende.
Die Ampelregierung hat sich darauf geeinigt, die DIN EN 15940 (Norm Kraftstoffe – Paraffinischer Dieselkraftstoff aus Synthese oder Hydrierungsverfahren – Anforderungen und Prüfverfahren) in die 10. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) aufzunehmen. Damit werden künftig sogenannte paraffinische Kraftstoffe wie E-Fuels und innovative Biokraftstoffe wie Hydrotreated Vegetable Oils (HVO) bis hin zur Reinform – und nicht wie bisher nur als begrenzte Beimischung bis zu 26 Prozent – zum Verkauf an Tankstellen zugelassen. Paraffinische Kraftstoffe emittieren deutlich weniger bis gar kein CO2 im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen und tragen damit erheblich zur CO2-Minderung sowie zum Erreichen der Klimaziele bei.
„Wir begrüßen, dass das Bundesumweltministerium seine Blockadehaltung endlich aufgegeben hat. Dieser Schritt war längst überfällig. Immerhin ist in zahlreichen europäischen Ländern der Einsatz von synthetischen Kraftstoffen längst Praxis“, kommentiert Duraid El Obeid, Vorsitzender des bft, die Entscheidung. Er bedankt sich ausdrücklich für die technologieoffene Politik der FDP, die sich ebenso wie der Verband seit langem für die Integration der DIN EN 15940 in die 10. BImSchV eingesetzt hat. „Wir fordern, dass die Anpassung schnellstmöglich umgesetzt wird, um nicht noch mehr Zeit für den Klimaschutz zu verlieren“, so El Obeid.
Außerdem kündigte Bundesverkehrsminister Volker Wissing gestern in einem Interview mit der Bild-Zeitung an, der Verordnung über die CO2-Flottengrenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in der EU-Kommission nur dann zustimmen, wenn die Kommission einen Gesetzgebungsvorschlag zur Zulassung von Verbrennern unter Einsatz von E-Fuels über 2035 hinaus macht. „Wir freuen uns, dass die FDP die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag an dieser Stelle umsetzten möchte und sagen unsere volle politische Unterstützung für die Umsetzung zu“, führt der Verbandschef dazu aus.
E-Fuels, sowohl Power-to-Liquid (PtL) als auch biobasierte synthetische Kraftstoffe (XtL) wie HVO, können in der vorhandenen und gut ausgebauten Infrastruktur transportiert, gelagert und vertrieben sowie ohne technische Anpassungen im Fahrzeugbestand – vom Pkw über Zweiräder bis hin zu Nutzfahrzeugen und Baumaschinen – getankt werden. Allein in Deutschland liegt der Bestand von Pkw mit Verbrennungsmotoren bei fast 46 Millionen. Selbst wenn die Anzahl der Elektrofahrzeuge in dem Maße wie von der Bundesregierung geplant steigt, wird auch 2035 ein Großteil der Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselmotor betrieben. Diese könnten dank E-Fuels CO2-arm oder sogar CO2-neutal gefahren werden – nicht nur in Deutschland, sondern weltweit.
Mit der Anerkennung von synthetischen Kraftstoffen kann die Investitionssicherheit für den Ausbau der Produktion gefördert werden. „Wenn wir den Markthochlauf von synthetischen Kraftstoffen erst einmal geschafft haben, dann werden die Literpreise vergleichbar mit dem von fossilen Kraftstoffen sein. Damit ermöglichen wir dem Verbraucher nicht nur eine klimafreundliche, sondern auch eine bezahlbare Mobilität“, kündigt El Obeid an.
Bild (c) Klima Kraftstoffe GmbH
„Gerne nehmen wir Sie in unseren Presseverteiler auf. Bitte senden Sie uns hierzu einfach eine Mail an: cerffr@osg.qr”